Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching, Training und Beratung

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Christin Stauber führt Coaching, Training und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen des Auftraggebers bzw. Klienten als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers müssen schriftlich vereinbart werden.

2.Vertragsgegenstand und Haftung

Die Informationen und Ratschläge im Arbeitsprozess sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Christin Stauber handelt es sich um eine reine

Dienstleistungstätigkeit. Die von Christin Stauber abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge im Sinne der §§ 611ff BGB. Gegenstand ist daher die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges. Insbesondere schuldet Christin Stauber nicht ein bestimmtes privates oder wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von Christin Stauber bereiten die persönliche und unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

3. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Für Coaching-, Trainings- und Beratungs- Leistungen werden die in der Vereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Auftraggeber bzw. Klienten gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

Die Termine für Coaching, Training und Beratung werden zwischen Christin Stauber und den Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Coaching-, Trainings- bzw. Beratungs-Honorars.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von Christin Stauber anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Absage eines Termins

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings, Trainings und der

Beratung werden einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich, zu allen Terminen pünktlich zu erscheinen.

 5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Christin Stauber ist berechtigt, bei höherer Gewalt vereinbarte Coaching-, Trainings- oder Beratungstermine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In solchen Fällen wird Christin Stauber versuchen, den Klienten schnellstmöglich zu verständigen und einen Ersatztermin zu vereinbaren. Ein Anspruch auf die Übernahme von für den Klienten entstandenen Kosten durch Christin Stauber besteht nicht.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Die Coachings, Trainings und/oder Beratungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten, vorbereitenden Gespräche. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Christin Stauber macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching, Training und Beratung freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse sind. Christin Stauber steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Veränderungen und Entscheidungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet.

7. Versicherungsschutz

Coaching, Training und Beratung sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb von Coaching-, Trainings- und Beratungs-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

Veranstalter von Einzel- und Team-Coachings sowie Trainings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmenden haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Christin Stauber.

8. Haftung

Die Informationen in Coaching- und Trainings-Sitzungen sowie Beratungen sowie in allen Dokumentationen werden durch Christin Stauber sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit

von Christin Stauber handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten. Eine Haftung für Schäden jeder Art ist auf die Fälle beschränkt, bei denen seitens Christin Staubers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9. Vertraulichkeit

Christin Stauber verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers bzw. Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Christin Stauber, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen die Einsichtnahme Dritter zu schützen. Auf Wunsch werden persönliche Daten nach Erbringung der Dienstleistung gelöscht.

10. Sektenerklärung

Die Angebote von Christin Stauber beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Christin Stauber distanziert sich ausdrücklich von Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnt jegliche Methoden, Verbindungen und Zusammenarbeit mit solchen ab.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Dortmund. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Dortmund. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber oder Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung nahekommt.